In der Kinderwelt ist Leid und Ungerechtigkeit etwas Fühlbares.

Was tun wir, um Kinder zu schützen?

Ziel der Kindesschutz-Policy des Vereins Menschenfreude e.V. ist es, Kinder in durchgeführten Projekten vor Missbrauch und Misshandlung zu schützen. (Quelle: Eine Welt Netz NRW) .

Als Kind verstehen wir laut UN-Kinderrechtskonvention jeden Menschen, der das achtzehnte Lebensjahr noch nicht erreicht hat. Um das Risiko des Missbrauchs und der Misshandlung zu verringern, stärkt Menschenfreude e.V. das Bewusstsein aller Mitarbeitenden für dieses Thema.

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Oliver Drathen
(Kindesschutz-Beauftragter)
Email an Oliver

Berührendes Bild auf Madagaskar: Die große Schwester nimmt den kleinen Bruder schützend in den Arm.

Warum eine solche Policy?

Die Kindesschutz-Policy gilt für alle hauptamtlich und ehrenamtlich Mitarbeitenden, Freiwillige und Partner im In- und Ausland. Sie soll dabei als Sensibilisierung für die Mitglieder und Partner-Organisationen von Menschenfreude e.V. in Projekten, wie z.B. Schulen oder Jugendeinrichtungen dienen.

Alle oben genannten sind dadurch aufgerufen, Kinderschutz-Verletzungen auch in anderen Strukturen an geeigneten Stellen zu melden.

Allen Projektbeteiligten wird eine Anleitung gegeben, wie Missbrauch und Misshandlung vorzubeugen ist, wie Besorgnisse und Verdachtsfälle innerhalb der Organisation transparent gemeldet werden müssen und wie – unter Berücksichtigung des Schutzes der betroffenen Kinder – mit Missbrauchs- und Misshandlungsfällen und den Täter*innen umgegangen wird.

Durch eine klare Definition von Verantwortlichkeiten wird ein Organisationsklima der Offenheit geschaffen, in dem mit dem Thema transparent, effektiv und zum Wohl des Kindes umgegangen wird.

Darüberhinaus verpflichtet sich Menschenfreude e.V. die Interessen von Kindern bei der Planung und Umsetzung von Projektaktivitäten zu berücksichtigen.

Außerdem stellen wir sicher, dass im Rahmen der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit die Würde des Kindes stets gewahrt bleibt.

Definition und Arten von Missbrauch

„Kindesmissbrauch oder -misshandlung umfasst alle Formen der körperlichen und/oder emotionalen Misshandlung, des sexuellen Missbrauchs, der Verwahrlosung, der Vernachlässigung oder der kommerziellen bzw. anderweitigen Ausbeutung, die zu einer tatsächlichen oder möglichen Gefährdung der Gesundheit, des Überlebens, der Entwicklung oder der Würde des Kindes führen innerhalb eines von Verantwortung, Vertrauen oder Macht geprägten Verhältnisses.“

(Quelle: Word Health Organization: “Report of the Consultation on Child Abuse Prevention”, Geneva 1999)

Ausgehend hiervon werden folgende fünf Hauptkategorien von Kindesmisshandlung abgeleitet:

– Körperliche Misshandlung – ist die tatsächliche oder potentielle körperliche Verletzung eines Kindes.

– Sexueller Missbrauch – ist die tatsächliche oder angedrohte sexuell motivierte Berührung eines Kindes, d.h. sämtliche Formen sexueller Aktivitäten wie unsittliche Berührungen, Geschlechtsverkehr, etc. sowie Aktivitäten ohne körperlichen Kontakt wie zum Beispiel das Zeigen von pornographischem Material, das Zusehen bei sexuellen Handlungen oder das Ermutigen von Kindern, sich sexuell unangemessen zu verhalten.

– Emotionale Misshandlung – umfasst das Vorenthalten einer dem Alter angemessenen und die psychosoziale Entwicklung des Kindes fördernden Umgebung sowie andauernde oder schwerwiegende verbale Misshandlung, Demütigung, Mobbing, Abwertung oder Zurückweisung, die negative Auswirkungen auf die seelische Verhaltensentwicklung eines Kindes verursacht.

– Ausbeutung – umfasst die kommerzielle oder anderweitige Ausnutzung eines Kindes durch Aktivitäten, die das Kind zugunsten eines Dritten ausübt. Diese Tätigkeiten umfassen ausbeuterische Kinderarbeit und Kindesprostitution sowie jede andere Tätigkeit, die zur wirtschaftlichen Ausnutzung des Kindes führt, das Kind in seiner physischen und mentalen Gesundheit beeinträchtigt, von seiner Ausbildung abhält und die moralische und psychosoziale Entwicklung des Kindes stört.

– Vernachlässigung – beginnt, sobald einem Kind die Grundversorgung für seine psychosoziale Entwicklung vorenthalten wird – etwa in den Bereichen Gesundheit, Ernährung, Kleidung, Unterkunft, Bildung etc.

Schutzbeauftragte*r

Alle Kindesschutzmaßnahmen, die von Menschenfreude e.V. ausgehen, müssen im Interesse der Kinder geschehen und überwacht werden. Dafür wird vom Vorstand eine Schutzbeauftragter benannt, die als klare Ansprechperson für alle Schutzfragen sowie als Beschwerdestelle nach innen und außen fungiert.

Dies übernimmt eine Person des gewählten Vorstands oder eine vom Vorstand benannte Person. Kontinuierlich wird die Umsetzung der Schutzrichtlinien überprüft (wie Unterzeichnung des Verhaltenskodex).

Darüber hinaus wird auf der Mitgliederversammlung und im Jahresbericht in einem eigenen Punkt über die Umsetzung berichtet.

Bei Meldungen/Beschwerden werden in Rücksprache mit dem Vorstand die notwendigen Maßnahmen ergriffen. Jede Meldung wird ernstgenommen und ihr wird mit höchster Priorität nachgegangen, wobei sich die jeweilige Vorgehensweise aus dem Einzelfall ergibt. Die/der Schutzbeauftragte ist verpflichtet, alle Vorstandsmitglieder über Vorfälle/Meldungen unverzüglich, d.h. innerhalb von 48 Stunden zu informieren.

Verhaltensrichtlinien

Ziel der Verhaltensrichtlinien zum Umgang mit Kindern ist die gemeinsame Verantwortung für die Sicherheit der Kinder wahrzunehmen.

Jede Person die für Menschenfreude e.V. tätig ist oder mit dem Verein zusammenarbeitet, verpflichtet sich nach bestem Wissen und Gewissen, sowie in dem Bewusstsein so zu handeln, dass das Kindeswohl zu keiner Zeit gefährdet wird, die Würde des Kindes stets geachtet wird, und einem Missbrauch wie unter 2.) aufgeführt unter keinen Umständen Chancen eingeräumt werden.

Außerdem verpflichtet sich ein jeder die Verbreitung von Bildern mit Kindern im Internet nur nach sorgfältiger Prüfung und mit Wahrung der Bild- und Persönlichkeitsrechte zu ermöglichen.

Fallmanagement

Wird ein Missbrauch wie unter 2.) dargestellt beobachtet, oder besteht auch nur ein Anfangsverdacht bzgl. eines Missbrauches, verpflichtet sich ein jeder die/den Schutzbeauftragte*n unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Dieser informiert seinerseits innerhalb von 48h den Vereinsvorstand.

Gemeinsam werden, in Absprache mit allen beteiligten Personen, alle weiteren Schritte besprochen und Vorgehensweisen erarbeitet um diesen Vorfall bzw. Verdacht lückenlos aufzuklären. Das Wohle des Kindes und die daher erforderliche Sensibilität und Diskretion hat dabei absolute Priorität.

Abschließend werden alle Vorfälle exakt protokolliert.

Maßnahmen Personal und Partner

Menschenfreude e.V. verpflichtet sich beim Einbinden neuer ehrenamtlich tätigen Mitarbeiter darauf zu achten das Bewusstsein zu schärfen, das Kindeswohl als Höchstes Gut einzustufen, sie zu verpflichten sich mit der Kindesschutz-Policy auseinanderzusetzen und sich zu vergewissern, dass diese verstanden und eingehalten werden.

Das gilt auch bei der Zusammenarbeit mit externen Partnern und Organisationen.

Wir bedanken uns herzlich bei “Eine Welt Netz NRW e.V.”, die uns bei der Erarbeitung dieser Policy so freundlich unterstützt haben. Fragen zum Thema beantwortet gerne unser Kindesschutz-Beauftragter Oliver Drathen per Email.

Kontakt

Oliver Drathen
(Kindesschutz-Beauftragter)
Email an Oliver

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