Initiative Transparente Zivilgesellschaft

Transparenz ist ein wichtiges Thema bei der Vereinsarbeit. Besonders im Zivilbereich gibt es keinen Aufsichtsrat, der kontrolliert, ob auch alles mit rechten Dingen zugeht. Daher ist es umso wichtiger, die Vereinsarbeit so transparent wie möglich zu gestalten. Das schafft Vertrauen, wenn es darum geht nachzuvollziehen, was mit den Spendengeldern oder den Mitgliedsbeiträgen passiert. 

Daher haben wir uns der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen. Durch die Erteilung ihres Logos bestätigt diese uns, dass wir transparent und sorgsam im Verein handeln. Ziel soll es sein die Korruption in Politik, Wirtschaft und eben auch im zivilen Bereich zu unterbinden.

Informationen über Transparency Deutschland entsprechend der Selbstverpflichtung der Initiative Transparente Zivilgesellschaft

1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr

  • Ansprechpartner:

Jürgen Perteck
Tel.: +49-173-2828187

  • Menschenfreude e.V.

Lehmkaulenweg 18,
53347 Alfter-Gielsdorf

  • Gründungsjahr 2018

2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation

  • Unser Ziel ist es, Menschen in nah und fern eine Freude zu bereiten. Das muss nicht immer ein großes Projekt sein, sondern beginnt schon mit kleinen Gesten in der unmittelbaren Umgebung.
  • Schwerpunkte dabei sind Bildung, Gesundheit und Sport.
  • zur Satzung

3. Angaben zur Steuerbegünstigung

  • Der Verein „Menschenfreude e.V.“ ist unter der Steuernummer 222/5742/1429 beim Finanzamt Sankt Augustin nach §5 Abs.1 Nr.9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach §3 Nr.6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.

4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger

5. Tätigkeitsbericht

6. Personalstruktur

7. Angaben zur Mittelherkunft

8. Angaben zur Mittelverwendung

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten

  • “Menschenfreude e.V.” ist gesellschaftsrechtlich nicht mit Dritten verbunden.

10. Namen von Personen, deren jährliche Zahlungen mehr als 10 % des Gesamtjahresbudgets ausmachen

  • Einzelspenden oder sonstige Zuwendungen, die über 10% der gesamten Jahreseinnahmen ausmachen, gab es nicht.